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Aufgrund von nicht nachvollziehbaren Unzulänglichkeiten beim Gebäudemanagement sind die Dusch- u. Toilettenanlagen in der Sporthalle Bodenwerder seit 3 1/2 für die Benutzung gesperrt.







Hygienekonzept

 Turnverein Bodenwerder 1905 e.V.


Inhaltsverzeichnis 

 

 

1.      Sportstätten und Gegebenheiten                                            Seite          1

 

            1.1.     Sporthallen T1-3 im Schulzentrum                                                               1

                        1.1.1.  Organisatorisches

                        1.1.2.  Zu- und Ausgänge

                        1.1.3.  Lüftung

 

            1.2.     Sporthalle T4 im Schulzentrum                                                                  1

                        1.2.1.  Organisatorisches

                        1.2.2.  Zu- und Ausgänge

                        1.2.3.  Lüftung

 

            1.3.     Münchhausenhalle                                                                                          2

                        1.3.1.  Organisatorisches

                        1.3.2.  Zu- und Ausgänge

                        1.3.3.  Lüftung

 

2.      Distanz- und Hygieneregeln                                                     Seite          3

 

            2.1.     Hygiene und Desinfektion                                                                                3

                        2.1.1.  Lüftungszeiten

                        2.1.2.  Nutzung von Umkleidekabinen und Duschräumen

                        2.1.3.  Reinigung und Desinfektion von gemeinsam genutzten Materialien

                                               2.1.3.1.  Großgeräte, Matten & Bänke

                                               2.1.3.2.  Kleinmaterial

 

            2.2.     Empfehlungen                                                                                                      6

 

3.      Dokumentation                                                                       Seite          6

 

4.      Verweise und Schlussbestimmungen                                          Seite          6

 

Quellenverzeichnis

 

 

 

 

 

 

 

 


1.      Sportstätten und Gegebenheiten

Der Turnverein Bodenwerder von 1905 e.V. nutzt die im Ort vorhandenen Sporthallen. Darunter die Sporthallen des Landkreises Holzminden, am Schulzentrum Bodenwerder in der Adolf-Reichwein-Straße (T1-3; T4) sowie die Münchhausenhalle der Samtgemeinde Bodenwerder im Kälbertal.

1.1.     Sporthallen T1-3 im Schulzentrum

Die Sporthallen T1-3 im Schulzentrum können durch Vorhänge in drei Hallenteile getrennt oder ohne Vorhänge als „große Halle“ genutzt werden. Die Regelungen gelten davon unabhängig.

 

1.1.1.  Organisatorisches

Eltern oder anderen Personen, die Kinder zum Sport bringen, bleibt der Zugang zu den Umkleidekabinen und Hallen verwehrt. Die Kinder werden bis zum Halleneingang gebracht.

 

1.1.2.  Zu- und Ausgänge

Die Sporttreibenden betreten die Hallen am Schulzentrum über den Schulhof/Halleneingang. Hierbei ist der Abstand von 1,5m einzuhalten.

Die Umkleidekabinen werden über die Kabineneingänge betreten, da unterschiedliche Anfangs- und Endzeiten des Trainings ansonsten Begegnungen nicht ausschließen können. Die Übungsleiter stimmen die Verteilung der Kabinen ab.

Das Verlassen der Halle erfolgt über den Notausgang zur Bushaltestelle, wo auch Eltern ihre Kinder nach dem Training in Empfang nehmen können.

 

1.1.3.  Lüftung

Sowohl die Lüftung der Halle als auch die Lüftung der Umkleidekabinen erfolgt über eine Lüftungsanlage, die während der Nutzung kontinuierlich läuft. Eine weitere Lüftung ist nicht erforderlich und zudem technisch nicht umsetzbar.

 

1.2.     Sporthalle T4 im Schulzentrum

Die Sporthalle T4 liegt isoliert von den Sporthallen T1-3 und ist von diesen unabhängig. Lediglich die Zuwegung erfolgt über denselben Eingang.

 

1.2.1.  Organisatorisches

Eltern oder anderen Personen, die Kinder zum Sport bringen, bleibt der Zugang zu den Umkleidekabinen und Hallen verwehrt. Die Kinder werden bis zum Halleneingang gebracht.

 

1.2.2.  Zu- und Ausgänge

Die Sporttreibenden betreten die Hallen am Schulzentrum über den Schulhof/Halleneingang. Hierbei ist der Abstand von 1,5m einzuhalten.

Die Halle T4 kann nicht über einen gesonderten Ausgang verlassen werden. Hier ist abzustimmen, dass sich verschiedene Gruppen nicht begegnen. Die Folgegruppe wartet im Außenbereich, bis die Halle vollständig von der vorherigen Gruppe verlassen wurde und ihre Übungsstunde beginnen kann.

 

1.2.3.  Lüftung

Die Lüftung der Halle erfolgt über eine Lüftungsanlage, die während der Nutzung kontinuierlich läuft. Eine zusätzliche Lüftung sollte über die Öffnung des Notausgangs gewährleistet werden.

Die Umkleidekabinen und Duschräume müssen jeweils vor und nach den Trainingseinheiten für 15 Minuten gelüftet werden, hierfür sind die vorhandenen Fenster zu öffnen.

 

1.3.     Münchhausenhalle

Die Münchhausenhalle im Kälbertal kann durch Abtrennung von zwei Sportgruppen gleichzeitig genutzt werden.

 

1.3.1.  Organisatorisches

Eltern oder anderen Personen, die Kinder zum Sport bringen, bleibt der Zugang zu den Umkleidekabinen und Hallen verwehrt. Die Kinder werden bis zum Halleneingang gebracht.

Eine Ausnahme ist hier die Eltern-Kind-Gruppe, da die Kinder gemeinsam mit einem Elternteil an der Übungsstunde teilnehmen und zudem gegebenenfalls Unterstützung beim


Umziehen brauchen. Elternteil und Kind gelten hierbei als eine Person.

 

1.3.2.  Zu- und Ausgänge

Die Sporttreibenden betreten die Münchhausenhalle über den Halleneingang. Hierbei ist der Abstand von 1,5m einzuhalten. Da Abstände aufgrund der Lage der Umkleidekabinen unter Umständen nicht eingehalten werden können, ist beim Betreten der Halle ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Das Verlassen der Halle erfolgt über die jeweiligen Notausgänge, die auch bei abgetrennten Hallenteilen unabhängig voneinander genutzt werden können. Die Folgegruppe wartet im Außenbereich vor dem Eingang, bis die vorherige Gruppe die Halle verlassen hat.

 

1.3.2.  Lüftung

Vor Beginn und Ende der Übungsstunde ist die Halle für 15 Minuten zu lüften. Dafür sind die Fenster und gegebenenfalls die Türen zur Belüftung zu öffnen.

In den Umkleidekabinen und Duschräumen wird ebenfalls über die Fenster gelüftet.

 

2.      Distanz- und Hygieneregeln

Die Distanz- und Hygieneregeln sind entsprechend der Verordnungen und Vorgaben der Niedersächsischen Landesregierung einzuhalten. Das bedeutet, dass generell beim Sport ein Abstand von 2m eingehalten werden muss und dieser kontaktlos erfolgt[1]. Abweichend hiervon ist die „Sportausübung auch zulässig, wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 50 Personen erfolgt und die Kontaktdaten der Sportausübenden […] erhoben und dokumentiert werden.“[2]

„Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte“[3] müssen in jedem Fall durchgeführt werden.

 

2.1.     Hygiene und Desinfektion

Die Abstandsregel ist beim Betreten der Halle einzuhalten, für weitere hallenspezifische Regelungen siehe Punkt 1.1.2., 1.2.2. und 1.3.2. .

Vor dem Trainingsbeginn müssen sich die Sporttreibenden die Hände gründlich, gemäß der geltenden Empfehlungen, waschen oder desinfizieren. Das Desinfektionsmittel bringt der Übungsleiter zu jeder Übungsstunde mit. Es wird vom Vorstand des Vereins bereitgestellt und kann nach Bedarf aufgefüllt werden.

Je nach Sportart sind Körperkontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Eventuell ist auch Sport im Freien der Tätigkeit in den Hallen vorzuziehen.

Zu beachten ist weiterhin, dass Angehörige von Risikogruppen besonders zu schützen sind.

 

2.1.1.  Lüftungszeiten

Für alle vom Turnverein Bodenwerder genutzten Hallen gilt generell die Regelung des Lüftens. Da die Hallen unterschiedlich ausgestattet sind, gilt für jede Halle ein gesonderter Lüftungsplan[4].

Sollten Lüftungszeiten erforderlich sein, weil die Nutzung einer Lüftungsanlage nicht möglich ist, müssen die Übungsleiter*innen dies eventuell koordinieren und bei der Planung ihrer Übungsstunde beachten.

 

2.1.2.  Nutzung von Umkleidekabinen und Duschräumen

Auch in den Umkleidekabinen sind die Abstände von 1,5m einzuhalten. Dies bedeutet, dass sich eventuell nach Möglichkeit auf mehrere Kabinen verteilt wird oder die Nutzung gänzlich vermieden wird und die Sporttreibenden bereits umgekleidet zur Übungsstunde kommen.

Generell sind die Anwesenden in den Umkleidekabinen auf ein Minimum zu reduzieren.

Für die Duschräume gilt ebenso, dass die Anwesenden auf ein Minimum zu reduzieren sind, das heißt, dass nur jede zweite Dusche genutzt werden darf und somit möglichst nicht mehr als 2 Personen die Duschräume gleichzeitig nutzen.

Die Nutzungszeit der Umkleidekabinen und besonders der Duschräume ist auf eine kurze Zeit zu begrenzen.

Die regelmäßige Reinigung der Umkleidekabinen und Duschräume liegt in der Verantwortung des jeweiligen Trägers (Landkreis Holzminden bzw. Samtgemeinde Bodenwerder-Polle).

Im Anschluss sind Umkleidekabinen und Duschräume gemäß der Vorgaben4 zu lüften.

 

2.1.3.  Reinigung und Desinfektion von gemeinsam genutzten Materialien

Gemeinsam genutzte Sportgeräte und Materialien müssen nach der Nutzung gereinigt bzw. desinfiziert werden.

 

2.1.3.1.  Großgeräte, Matten & Bänke

Bei Großgeräten, die mit einem Lederüberzug versehen sind, ist vor der Nutzung die Möglichkeit der Reinigung und Desinfektion zu prüfen. Je nach Nutzung ist das Darüberlegen eines eigenen Handtuchs des Sporttreibenden oder das Überziehen mit (Frischhalte-)Folie und direkte Abwischen nach der Nutzung eine Option. Hierbei ist allerdings eine eventuelle Unfallgefahr auszuschließen.

Die Verträglichkeit von Desinfektionsmittel ist vorher zu prüfen oder gegebenenfalls beim Hersteller zu erfragen.

Kann eine ausreichende Reinigung nicht gewährleistet werden, dürfen diese Geräte nicht verwendet werden.

Dicke Matten, kleine Turnmatten, Airtracks und Trampoline sind abwischbar und werden mit Seifenwasser gereinigt.

Bänke sind wahlweise mit Seifenwasser oder mit Desinfektionsmittel zu reinigen.

Bodenläufer mit einem Filzüberzug werden mit Desinfektionsmittel besprüht offen liegengelassen (z.B. in der Lüftungsphase) und anschließend locker eingerollt, um eventuelle Stockflecken zu vermeiden.

Weitere Materialien wie Torpfosten, Badmintonständer, Netze etc. müssen ebenfalls desinfiziert werden, wenn sie berührt wurden.

 

2.1.3.2.  Kleinmaterial

Kleinmaterial, wie zum Beispiel Hanteln, Keulen, Brazils o.ä. werden nach der Nutzung ebenfalls desinfiziert.

Gleiches gilt für Bälle, Reifen oder weiteres Kleinmaterial.

Auch hier gilt: Sollte ein Material aufgrund seiner Beschaffenheit nicht gereinigt oder desinfiziert werden können, ist eine Nutzung nicht gestattet.


2.2.     Empfehlungen

Generell empfiehlt es sich, in der Übungsstunde eigenes Material (Yogamatten, Hanteln,...) zu nutzen bzw. Sportgeräte mit privaten Materialien abzudecken.

Hierbei können kreative Alternativen (Wasserflaschen statt Hanteln, Handtuch statt Faszienrolle,...) zum Einsatz kommen.

Wichtig ist, dass die Sicherheitsbestimmungen dennoch beachtet werden, denn durch alternative Nutzung oder (bauliche) Veränderung der Geräte kann die Sicherheit des Geräts gegebenenfalls beeinträchtigt werden.

 

3.      Dokumentation

Die Anwesenden bzw. Teilnehmenden sind mit Namen, Anschrift und Telefonnummer zu dokumentieren. Diese Dokumentation ist für 3 Wochen aufzubewahren und kann nach Ablauf der Zeit vernichtet werden. Spätestens nach 4 Wochen müssen die Daten vernichtet werden.[5] Der Datenschutz ist hierbei zu beachten.

 

4.      Verweise und Schlussbestimmungen

Dieses Konzept wurde auf Grundlage der Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 10. Juli  (Nds. GVBl. S. 226, 257), geändert durch VO vom 31. Juli 2020 (Nds. GVBl. S. 260), VO vom 11. August 2020 (Nds. GVBl. S. 267), VO vom 26. August 2020 (Nds. GVBl. S. 279), Hannover, herausgegeben vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, erstellt.

Der Vorstand des Turnverein Bodenwerder e.V. hat das vorliegende Konzept verabschiedet und den Übungsleiter*innen zugänglich gemacht. Weiterhin ist dieses Konzept für alle Mitglieder einsehbar. Die Information aller am Vereinsleben Beteiligten ist somit gewährleistet.

Weiterhin wurde sich an den Leitplanken des DOSB orientiert.

Bei Änderungen, die den Sportbetrieb betreffen, werden sämtliche Übungsleiter*innen per E-Mail informiert und das Konzept gegebenenfalls angepasst.

 

Bodenwerder, 03.09.2020                                        ________________________________

                                                                                       1. Vorsitzende des Turnverein Bodenwerder 1905 e.V.


Quellenverzeichnis

 

  • Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: Niedersächsische Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 10. Juli  (Nds. GVBl. S. 226, 257), geändert durch VO vom 31. Juli 2020 (Nds. GVBl. S. 260), VO vom 11. August 2020 (Nds. GVBl. S. 267), VO vom 26. August 2020 (Nds. GVBl. S. 279), Hannover.

 

  • Deutscher Olympischer Sportbund. Die neu(e)n Leitplanken des DOSB.

https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/Corona/20200706_Die_neu_e_n_Leitplanken.pdf

Letzter Aufruf am 03.09.2020

 

  • Deutscher Olympischer Sportbund. Die Zusatz-Leitplanken des DOSB (Halle).

https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/Corona/13052020_Leitplanken_Halle_BW.pdf

Letzter Aufruf am 03.09.2020

 

  • Deutscher Olympischer Sportbund

https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?Leitplanken=

Letzter Aufruf am 03.09.2020

 

  • Landessportbund Niedersachsen

https://www.lsb-niedersachsen.de/landessportbund/alltag-mit-corona/

Letzter Aufruf am 03.09.2020


[1]    Vgl.: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: Niedersächsische Verordnung zur Neuordnung         der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 10. Juli  (Nds. GVBl. S. 226, 257), geändert durch VO vom 31. Juli 2020 (Nds. GVBl. S. 260), VO vom 11. August 2020 (Nds. GVBl. S. 267), VO vom 26. August 2020 (Nds. GVBl. S. 279), Hannover | § 26 (1), S. 20.

[2]    Ebd.

[3]    Ebd.

[4]    siehe Punkt 1.1.3, 1.2.3. und 1.3.3.

[5]   Vgl.: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: Niedersächsische Corona-Verordnung | § 4, S. 4.